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Wahltarife der Krankenkassen

Kankenkassen können bzw. müssen ihren Versicherten Wahltarife anbieten. Jeder Versicherte hat damit die Möglichkeit, einen Tarif zu wählen, der am besten zu seinem Gesundheitszustand passt. Dadurch kann er Beiträge sparen. Gerade für Menschen, die sehr selten zum Arzt gehen, bringt diese Gesetzesregelung Vorteile. Es besteht aber keine Verpflichtung, einen Wahltarif zu wählen. Wer sich jedoch für einen solchen Tarif entscheidet, muss bestimmte Bindungsfristen berücksichtigen.

Durch die Wahltarife und spezielle Versorgungsangebote wurde der Wettbewerb unter den verschiedenen Krankenkassen gestärkt. Der mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) intensivierte Wettbewerb gibt den Krankenkassen vielfältige Instrumente an die Hand, womit sie beispielsweise den Zusatzbeitrag für ihre Mitglieder vermeiden können. Neben Kostenerstattungs- und Selbstbehalttarifen muss jede Kasse ihren Versicherten auch eine Hausarztversorgung anbieten. Gleichzeitig steigt die Vertragsfreiheit der gesetzlichen Krankenkassen, das heißt, der Spielraum der Krankenkassen für Verträge mit einzelnen Ärzten, Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern sowie bei der Integrierten Versorgung wird erheblich ausgeweitet.

Bei den Wahltarifen unterscheidet man in Pflichtangebote und freiwillige Angebote.

Pflichtangebote

Wenn gesetzliche Krankenkassen besondere Versorgungsformen anbieten, müssen sie ihren Versicherten spezielle Tarife machen. Sie können diese mit Zuzahlungsnachlässen oder Prämien verbinden. Zu den besonderen Versorgungsformen gehören:

  • Wahltarif für die integrierte Versorgung: Für eine Vielzahl von Krankheiten gibt es integrierte Versorgungsangebote. Die Patienten werden vernetzt behandelt. Mehrfachuntersuchungen können dadurch vermieden werden. Die Behandung wird verbessert. In integrierte Versorgungsnetze können neben Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen auch nichtärztliche Leistungserbringer (zum Beispiel Physiotherapeuten) eingebunden werden.
     
  • Hausarztprogramm: Wer sich verpflichtet, bei gesundheitlichen Beschwerden immer zunächst seinen Hausarzt aufzusuchen, sichert sich damit oft auch einen finanziellen Vorteil: Die Entscheidung für den Hausarzttarif kann mit Prämienzahlungen oder Zuzahlungsermäßigungen verbunden sein.
     
  • Wahltarif für strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme, DMP): Strukturierte Behandlungsprogramme verbessern nachhaltig die medizinische Versorgung chronisch Kranker. Die Programme enthalten regelmäßige Kontrolluntersuchungen, hochwertige medizinische Leistungen und Schulungsprogramme. DMPs gibt es zum Beispiel für Diabetes mellitus Typ 1 oder 2, koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) oder Brustkrebs.
     
  • Krankengeldtarif für Selbstständige: Mit diesem Tarif haben Selbstständige die Möglichkeit, Verdienstausfall bei Erkrankung abzusichern. Da die Höhe der Prämien von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein kann und auch die Ausgestaltung der Tarife variiert, sollten Selbständige sich detailliert über die Angebote ihrer Krankenkasse, aber auch anderer Krankenkassen informieren.

Freiwillige Angebote der Krankenkassen

Entscheidet sich der Versicherte für einen freiwilligen Wahltarif, der von seiner Krankenkasse angeboten wird, bindet er sich in der Regel für mindestens drei Jahre an die Krankenkasse. Zu den freiwilligen Wahltarifen gehören:

  • Selbstbehalttarif: Versicherte, die mit ihrer Krankenkasse einen Selbstbehalttarif vereinbaren, erklären sich damit einverstanden, im Krankheitsfall Leistungen bis zu einer bestimmten Summe selbst zu bezahlen. Dafür erhält der Versicherte von seiner Kasse eine Prämie.
     
  • Beitragsrückerstattungstarif: Wahltarife vom Typ "Beitragsrückerstattung" vergüten die Nichtinanspruchnahme von ärztlichen, zahnärztlichen oder therapeutischen Leistungen innerhalb eines Kalenderjahres. Ausgenommen sind dabei Notfälle, Geburten, Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen von beitragsfrei mitversicherten Familienmitgliedern. Wer als Versicherter teilnimmt, kann je nach Tarif und Krankenkasse bis zu 600 Euro an jährlicher Rückerstattung erhalten.
     
  • Kostenerstattungstarif: Man erhält medizinische Leistungen wie ein Privatpatient gegen Rechnung und reicht diese bei der Krankenkasse ein. Dabei kann die Kostenerstattung auf ausgewählte Versorgungsbereiche begrenzt werden, zum Beispiel auf ambulante, stationäre oder zahnärztliche Leistungen. In besonderen Kostenerstattungstarifen können höhere Vergütungen vereinbart werden, als sie normalerweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Hierfür zahlt man an die Krankenkasse eine zusätzliche Prämie.
     
  • Tarife für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen: Manche Kassen bieten diesen Tarif zur Übernahme der Kosten für Arzneimittel alternativer Therapieeinrichtungen wie zum Beispiel für homöopathische Arzneimittel. Für die Ausweitung des Leistungsanspruchs wird eine zusätzliche Prämie fällig.

Redaktion e|pat|in®


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