Arbeitsunfähigkeit ist alleinige Voraussetzung für den Anspruch auf Krankengeld
Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses so lange bestehen, wie ein Anspruch auf Krankengeld dem Grunde nach besteht. Dieser Anspruch setzt allein das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit voraus, so dass deren ärztliche Feststellung und der Ablauf des Tages dieser Feststellung nicht erforderlich sind.
LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.01.2007 L 5 KR 15/06
Andreas Stark
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
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