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Kostenschock für Patienten: Zuzahlung bei immer mehr Medikamenten

Die Finanzreform der Krankenkassen zum 1. Juli 2014 wird für tausende Kassenpatienten zur bösen Überraschung. Haben sie bislang ihre lebensnotwendigen Medikamente, zum Beispiel gegen Bluthochdruck, zuzahlungsfrei erhalten, müssen sie nun beim Apotheker eine nicht unerhebliche Zuzahlung leisten. Der Frust bei den Patienten ist groß, aber auch bei den Apothekern, denn sie bekommen zuallererst den Unmut ihrer Kunden zu spüren. Doch die Apotheker haben selbst nichts von der Zuzahlung. Sie sind gesetzlich verpflichtet, diese an die Krankenkassen abzugeben.

Betroffen von der Streichung der Zuzahlungsbefreiung sind ab sofort 1.800 Medikamente. Besonders blutdrucksenkende Präparate sowie bestimmte Psychopharmaka sind dadurch teurer geworden. Damit sind nur noch knapp zehn Prozent der Medikamente mit einem Festpreis für den Patienten vollkommen kostenfrei.

Mit der Reform soll laut des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der wirtschaftliche Wettbewerb unter den Pharmaunternehmen verstärkt werden. Durchschnittlich rund 2,60 Euro mussten schon 2013 pro Arzneimittelpackung dazu gezahlt werden. Dieser Wert dürfte jetzt durch den Wegfall der Zuzahlungsbefreiung weiter steigen. Sehr zum Verdruss der Patienten. Denn mancher kann sich die Zuzahlung ob seiner finanziellen Mittel einfach nicht leisten.

Für viele bleibt damit nur der Wechsel zu einem preisgünstigeren Medikament eines anderen Herstellers mit den gleichen Wirkstoffen. Doch das wollen viele Patienten auch nicht. Sie schätzen eine gewisse Kontinuität bei ihren Medikamenten und fühlen sich durch ständige Markenwechsel verunsichert.

Erstattungshöchstfreibeträge wurden gesenkt

Bei vielen Medikamenten wurden die Erstattungshöchstbeiträge gesenkt. Was heißt das? Die Krankenkasse zahlt für jedes Medikament einen Festbetrag (Erstattungshöchstbetrag). Liegt der Preis des Arzneimittels mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag, muss der Patient dafür keine Zuzahlung leisten. Übersteigt der Preis jedoch 70 Prozent des Festbetrags, muss eine Zuzahlung von mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro geleistet werden. Zum 1. Juli haben die gesetzlichen Krankenkassen bei vielen Medikamenten den Erstattungshöchstbetrag heruntergesetzt. Die Pharmaunternehmen haben jedoch ihre Arzneimittelpreise nicht gesenkt. Dadurch ist bei vielen Präparaten die Zuzahlungsbefreiung weggefallen.

Noch bitterer wird es für den Patienten, wenn sein Medikament teurer ist als der Festbetrag. Dann muss er nicht nur die Zuzahlung wie beschrieben leisten, sondern auch noch die Differenz zwischen Festbetrag und den tatsächlichen Kosten des Präparates bezahlen.

Ein Beispiel: Der Arzt verschreibt ein blutdrucksenkendes Medikament, das 90 Euro kostet. Der Erstattungshöchstbetrag der Krankenkasse für dieses Präparat beträgt 75 Euro. Der Apotheker muss dem Patienten jetzt eine Zuzahlung von 9 Euro (zehn Prozent des Preises) und zusätzlich 15 Euro für die Differenz zwischen tatsächlichen Kosten (90 Euro) und Erstattungshöchstbetrag (75 Euro) der Krankenkasse berechnen. Der Patient bezahlt also 24 Euro für seine Blutdrucktabletten dazu. Will er das nicht, bleibt ihm nur das Umsteigen auf ein gleichwertiges Mittel eines anderen Herstellers.

(Ein Hinweis des Deutschen Apothekerverbandes: Viele Krankenkassen haben mit Pharmaherstellern Rabattverträge abgeschlossen, die einen Mehrkostenverzicht für die Versicherten beinhalten.)

Zuzahlungsobergrenze, damit nicht auf notwendige Arzneimittel verzichtet werden muss

Für viele Menschen bedeutet die Verteuerung der Medikamente durch den Wegfall der Zuzahlungsbefreiung eine zusätzliche Belastung ihrer Finanzen. Gerade ältere Menschen müssen häufig mehrere Medikamente täglich zur Stärkung und Aufrechterhaltung ihrer Gesundheit einnehmen. Häufig stoßen sie dabei wegen kleiner Renten an ihre finanziellen Grenzen. Damit niemand auf lebensnotwendige Medikamente verzichten muss, gibt es eine Obergrenze bei der Zuzahlung. Danach müssen chronisch Kranke maximal ein Prozent ihres Einkommens für Medikamente selbst aufwenden, alle übrigen zwei Prozent des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens. Dazu gibt es Freibeträge für Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen.

Redaktion e|pat|in®


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